Kann ich auch eine Wohnung mieten wenn ich kein Beamter bin?

Ja! Unsere Genossenschaft steht heute allen Berufszweigen offen.

Nehmen Sie Kaution für eine Wohnung?

Nein! Allerdings vermieten wir unsere Wohnungen ausschließlich an Mitglieder unserer Genossenschaft. Mitglied wird man durch Antragstellung und Zulassung durch die Genossenschaft worauf die Übernahme der Anteile im Wert von 600,00€ und die Zuzahlung eines einmaligen Eintrittsgeldes i.H.v. 15,00€ fällig wird. Eine Mitgliedschaft wird natürlich erst von Nöten wenn man in eine unserer Wohnungen zieht. Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden Ihre Anteile zurückgezahlt.

Wie hoch ist bei Ihnen die Miete pro Quadratmeter?

Unsere Mieten richten sich nach verschiedenen Kriterien, z.B. dem Zutstand der energetischen Sanierung es Gebäudes, dem Alter des Hauses, der Ausstattung und der Lage der Wohnung sowie ihrer Größe. Grundsätzlich sind wir dafür bekannt, dass unsere Mieten vergleichsweise niedrig sind und großteils erheblich unter dem Remscheider Mietspiegel liegen.

Wie lange ist meine Kündigungsfrist bei Auszug?

Der Mieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen. Das heißt also insgesamt drei Monate.

Sind bei Ihnen Hunde erlaubt?

Einer Tierhaltung, die über die übliche Kleintierhaltung hinausgeht (Fische, Hamster, Vögel) ist nicht unproblematisch. Grundsätzlich verbieten wir Hundehaltung nicht. Probleme entstehen dann, wenn Ihr Hund häufig bellt und sich die Nachbarn dadurch belästigt fühlen. Im Zweifel kann dies zu einer Abmahnung/Kündigung führen.

Welcher Rundfunk- & Fernsehempfang ist möglich?

Unsere Wohnungen sind mit einem hochwertigen „Multikabel“ der Firma NetCologne ausgestattet. Dies ermöglicht neben höchstwertigen Rundfunk- und Fernsehempfang auch schnelles Internet. Die Grundversorgung wird über die Betriebskosten mit der monatlichen Miete abgerechnet. Zusätzliche Programmpakete kann man direkt bei NetCologne beauftragen.

Muß ich selber Schnee räumen?

Nein! Das Räumen der Hauszugangswege und Bürgersteige erfolgt bei Schneefall durch ein Unternehmen. Als Mieter sind Sie nicht verpflichtet, den Winterdienst auszuführen.